Concordia Birgelen E-Jugend

28.04.2019, 10:30 bis 28.04.2019, 13:30
Adresse41849WassenbergAm Stadion

1. Ausrichter ist die Jugendabteilung des F.C. Concordia Birgelen 1914 e.V.

2. Alle Spiele werden nach den Bestimmungen des Deutschen Fußball Bundes (DFB) und des Fußballverband Mittelrhein (FVM) sowie nach dieser Turnierordnung ausgetragen

3. Spielberechtigt sind nur Spieler mit einem gültigen Spießpass oder einem landesüblichen Spielerausweis mit Foto. Das Alter der spielberechtigten Spieler ergibt sich aus der Alterseinstufung des DFB/FVM.

4. Der Turnierbericht ist vor dem jeweils ersten Spiel der Mannschaft auszufüllen und die Pässe bei der Turnierleitung zu hinterlegen. Die Schiedsrichter und/oder die Turnierleitung sind berechtigt, bei Bedarf die Gültigkeit der Spielberechtigung durch eine Passkontrolle festzustellen.

5. Bei gleicher Trikotfarbe ist die im Spielplan erstgenannte Mannschaft verpflichtet, ihre Trikots zu wechseln bzw. Markierungshemden überzuziehen. Die Mannschaften sorgen bitte selbstständig für einen Ausweichsatz.

6. Gespielt wird bei den Bambini-Kickern bis einschließlich der D-Junioren mit sechs Feldspielern sowie einem Torwart. Für die Anzahl der Ein- und Auswechslungen gibt es keine Begrenzung.

7. Tritt in der Vorrundengruppe Punktgleichheit auf, so zählt die Tordifferenz. Ist auch diese gleich, so zählt die höhere Anzahl der geschossenen Tore. Tritt auch hier ein Gleichstand auf, so wird die Entscheidung durch 11/7m Schießen (5 Schützen) herbeigeführt.

8. Eine Verwarnung wird durch das Anzeigen der Gelben Karte deutlich gemacht. Erhält ein Spieler eine 2. Gelbe Karte (Gelb-Rote-Karte), so ist er automatisch für das laufende und das folgende Spiel gesperrt. Nach jedem Spiel werden die Karten gelöscht. Bei einem Feldverweis durch die Rote Karte, wird der Spieler für den Rest des Turniers gesperrt und es erfolgt eine Meldung an den zuständigen Landesverband.

9. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Köper- & Sachschäden und behält sich Änderungen vor, die im Sinne des Ablaufs und/oder der teilnehmenden Mannschaften sind.

10. Sollte eine Mannschaft ohne rechtzeitige Absage nicht am Turnier teilnehmen, so wird dies dem zuständigen Kreisjugendobmann mitgeteilt, der dann die weiteren Schritte einleiten wird. Sollte eine Mannschaft verspätet antreten (es wird in diesem Fall um eine kurze telefonische Mitteilung an Lothar Eschrich-Käpplinger 0176/82337114 gebeten) wird die Turnierleitung versuchen, im Sinne dieser Mannschaft zu entscheiden, nach Möglichkeit also andere Spiele zunächst vorzuziehen. Dies liegt im Handlungsspielraum der Turnierleitung. Sollte diese Regelung nicht mehr möglich sein, so werden die ausgefallenen Spiele mit drei Punkten und 2:0 Toren für den jeweiligen Gegner gewertet. Im Zweifelsfall und bei großer Verspätung obliegt die Entscheidung, ob das Team nachträglich am Turnier teilnehmen darf, der Turnierleitung.

11. Im Anschluss an das jeweilige Endspiel (bei den Bambini-Kickern nach dem letzten Gruppenspiel) findet für alle teilnehmenden Mannschaften die Siegerehrung statt.

12. Die Turnierleitung wird vom Veranstalter gestellt und ist die entscheidende Instanz bei Einsprüchen, Beschwerden etc. Einsprüche müssen unmittelbar nach Spielende erhoben werden, wobei Schiedsrichterentscheidungen als Tatsachenentscheidungen unanfechtbar sind. Die Entscheidung der Turnierleitung ist bindend und kann nicht angefochten werden.

13. Der Veranstalter übernimmt generell keine Haftung für Unfälle, Schäden oder den Verlust von Wertsachen.

14. Die Verantwortlichen der Mannschaften sind gebeten, Ihre Spielern und deren Eltern darauf hinzuweisen, dass der Verzehr von Speisen und Getränken unmittelbar am Spielfeld nicht gestattet ist. Die Verwendung von Glasflaschen, Gläsern oder Tassen ist grundsätzlich untersagt, es sei denn diese werden vom Veranstalter ausgegeben. Daneben sind die Eltern gemäß der Platzordnung angehalten, sich hinter dem Handlauf aufzuhalten und von dort die Spiele anzuschauen. Lautstarkes, aggressives Schreien der Eltern / Gäste wird nach einer Verwarnung mit einem Stadionverbot bestraft. Hier gilt das Hausrecht des Veranstalters.

15. Jede Mannschaft wird gebeten, mindestens dreißig Minuten vor ihrem ersten Turnierspiel am Sportplatz anwesend zu sein. Seitens des Veranstalters werden keine Bälle zum Einspielen bereitgestellt, diese sind von den teilnehmenden Vereinen bitte selbstständig mitzubringen.

16. Die teilnehmenden Mannschaften sind für das Verhalten Ihrer Spieler, Trainer und Zuschauerverantwortlich und werden gebeten, im Sinne eines sportlich-fairen Wettkampfs auf diese einzuwirken. Rassistische oder fremdenfeindliche Äußerungen werden bei uns im Verein nicht toleriert. Sollten wir Äußerungen oder Handlungen in diese Richtung bemerken, erfolgt ein sofortiger Ausschluss vom Turnier und die Einbeziehung der Polizei.

17. Durch die Teilnahme am Turnier erkennt jede Mannschaft diese Turnierordnung und alle Entscheidungen der Turnierleitung an.